Wann erfolgt die dringend nötige Umsetzung?
Vor 20 Jahren wurde – fünf Jahre nach der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking – im UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ einstimmig verabschiedet. In der 1995 in Peking verabschiedeten „Aktionsplattform“ verpflichteten sich die Staaten, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben, die Rechte der Frauen zu schützen, Frauenarmut zu bekämpfen, geschlechtsspezifische Diskriminierungen in den Gesundheits- und Bildungssystemen abzubauen und Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und in Friedenszeiten als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen. Neu war auch: Frauen sollten als Friedensakteurinnen in Friedensverhandlungen einbezogen werden. Aber erst die bindende Funktion der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats vom 31. Oktober 2000, auf die ein Bündnis von internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zielstrebig hingearbeitet hatte (Working Group on Women, Peace and Security), brachte für die Frauen mit den „drei Ps“ der Resolution die Zusammenfassung der drei sich gegenseitig bedingenden Bereiche: Protektion (vor sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten), Prävention (von Kriegshandlungen) und Partizipation (an Friedenstischen und post-Konflikt Wiederaufbauprogrammen).