UN-RESOLUTION 1325
Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 1325 „Women, Peace, and Security“ („Frauen, Frieden und Sicherheit“). Diese Resolution steht am Ende einer langen Kette von Erklärungen und Forderungskatalogen von Frauen und Frauenorganisationen, insbesondere im Zusammenhang mit den vier Weltfrauenkonferenzen. Sie ist völkerrechtlich bindend.
Die Resolution 1325 (RES 1325) legt politische Richtlinien für eine geschlechtersensible Friedens- und Sicherheitspolitik fest. Die Kernpunkte sind:
- Zusicherung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, insbesondere vor sexualisierter Gewalt
- die gleichberechtigte Integration von mehr Frauen in UN-Missionen
- die Einbeziehung der Frauen bei Friedensverhandlungen und gewaltfreie Konfliktlösung
Zentral ist die Anerkennung der wichtigen Rolle von Frauen als Akteurinnen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten, aber auch bei der Friedenskonsolidierung und dem Wiederaufbau der Gesellschaft - und zwar „gleichberechtigt und in vollem Umfang“ und „auf allen Entscheidungsebenen“. Gefordert wird daher die Einbindung von Frauen in politische Prozesse und Institutionen, bei der Planung und personellen Ausgestaltung von Friedensmissionen sowie bei der Verhandlung von Friedensabkommen. Die Ausbildung des Friedenspersonals soll nach gendersensiblen Leitlinien erfolgen.
Dies sind Meilensteine in der Entwicklung der Vereinten Nationen. Die RES 1325 wurde in zahlreiche Sprachen übersetzt und ist eng verbunden mit verschiedenen Nachfolge-Resolutionen. Die bedeutendsten stellen wir im Folgenden vor. Für die Verwirklichung von Geschlechtergerechtgkeit ist die tatsächliche Umsetzung in praktische Politik durch die Mitgliedstaaten jedoch unabdingbar. Bis 2024 haben 56% der UN-Mitgliedsstaaten sogenannte Nationale Aktionspläne zur RES 1325 verabschiedet, seit 2012 auch Deutschland. Sie greifen sehr unterschiedliche Aspekte auf und sind ein wichtiger Schritt zur Implementierung, aber auch sie müssen umgesetzt werden und dies geschieht häufig recht unzulänglich.
Das FNF hat von Beginn an die Forderungen der Resolution mit Lobbyarbeit, Stellungnahmen und eigenen Aktionen unterstützt. Wir sind davon überzeugt, dass die RES 1325 ein starkes Instrument in einer konsequenten Friedenspolitik der Bundesrepublik sein kann. Dies gilt besonders dann, wenn der deutsche Nationale Aktionsplan Umsetzungsstrategien der RES 1325 formuliert, die friedenspolitisch orientiert sind. Wir lehnen deshalb die Einbeziehung der Resolution in militärische Interventionen der NATO und der Bundeswehr ab und fordern dazu auf, das Friedenspotential der Resolution zu nutzen.
Hier könnt ihr die UN-Resolution 1325 downloaden.
Weitere Informationen zum Thema UN-Resolution 1325 und ihren Folgeresolutionen findet ihr hier.
NATIONALER AKTIONSPLAN DEUTSCHLAND
Den ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 hat die Bundesregierung am 19. Dezember 2012 beschlossen. Die Bundesregierung hielt einen eigenen Nationalen Aktionsplan (NAP) lange Zeit nicht für notwendig, nutzte dann aber die vorrübergehende Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im UN-Sicherheitsrat 2012 dazu, einen solchen Plan vorzulegen. Dieser erste Aktionsplan galt für den Zeitraum 2013 bis 2016 und zielte darauf ab, die in der RES 1325 gesetzten Ziele in Verbindung mit der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik zu präzisieren. Er ist in sechs Maßnahmenbündel gegliedert: 1. Prävention, 2. Vorbereitung von Einsätzen Aus-, Fort- und Weiterbildung, 3. Beteiligung, 4. Schutz, 5. Wiedereingliederung und Wiederaufbau sowie 6. Strafverfolgung. Das Netzwerk 1325 (früher: Bündnis 1325), eine Kooperation verschiedener Organisationen und Vereine, die sich mit der nationalen Umsetzungen der RES 1325 befassen und in dem auch das FNF mitarbeitet, begrüßt die Existenz eines deutschen NAP. Das Netzwerk kritisiert aber auch, dass u.a. keine ausreichend transparente Budgetierung in dem Plan enthalten ist, die Rolle militärischer Interventionen unklar bleibt und die Mandatierung bzw. Quotierung von Frauen für ihre Teilnahme an Friedensgesprächen nicht ausgewiesen ist.
Am 11. Januar 2017 hat die Bundesregierung ihren zweiten NAP verabschiedet, dieses Mal für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Der zweite Aktionsplan ist nach fünf Umsetzungsschwerpunkten gegliedert, wobei auch Maßnahmen die einen bestimmten Sektor betreffen, wie etwa die Implementierung der RES 1325 in Bundeswehr und Polizei, verschiedenen Schwerpunkten angehören können. Diese Form der Gliederung macht den NAP nicht unübersichtlicher, jedoch einen direkten Vergleich der Berücksichtigung bestimmter Themengebiete in beiden Aktionsplänen aufwändiger. Der zweite Aktionsplan geht etwas konkreter auf die Ziele ein, die erreicht werden sollen, jedoch werden auch hier keine konkreten Quoten und Umsetzungsstrategien festgeschrieben. Die Resolution 1325 bietet das Potential zu weitreichenderen Verpflichtungen.
Am 24. Februar 2021 hat die Bundesregierung den dritten Nationalen Aktionsplan für 2021 bis 2024 verabschiedet. Grundlage ist auch hier die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats und ihre Folgeresolutionen, die seit dem Jahr 2000 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Friedens- und Sicherheitsprozessen, sowie den Schutz vor sexualisierter Gewalt einfordern. Der dritte NAP stellt, verglichen mit den vorigen NAPs, eine Verbesserung dar und erkennt erstmals die Notwendigkeit eines intersektionalen Ansatzes an. Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Verfolgung einer expliziten Friedenspolitik weiterhin aus.
Der dritte NAP umfasst sechs Schwerpunkte, die die Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans bestimmen. Sie sind vor allem auf die gewonnenen Erkenntnisse der ersten beiden NAPs zurückzuführen:
- Krisenprävention
- Teilhabe
- Schutz und Unterstützung
- Humanitäre Hilfe, Krisenbewältigung und Wiederaufbau
- Frauen, Frieden und Sicherheit stärken
- Institutionelle Verankerung und Kapazitäten stärken
Darüber hinaus enthält der dritte NAP erstmalig Ziele zum Monitoring und zur Evaluierung, um überprüfen zu können, inwieweit die Bundesregierung die Ziele der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wirklich umsetzt. Zu kritisieren bleibt jedoch nach wie vor, dass Maßnahmen durchaus politisch gewollt sind, es aber an einem konkret ausgewiesenen Budget für die Umsetzung fehlt. Eine detaillierte Regelung der Finanzierung liegt somit nicht vor. Dadurch bleiben die erwähnten Maßnahmen nur sehr vage formuliert und auch konkrete Umsetzungsverpflichtungen oder Sanktionsmechanismen bei Nicht-Umsetzung werden nicht formuliert. Folglich ist der dritte NAP ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch verbleibt nach wie vor Handlungsbedarf in der innenpolitischen Umsetzung der Agenda.
Die zivilgesellschaftliche Stellungnahme zum dritten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung findet ihr hier.
Aktuell (Stand 2025) ist der vierte Nationale Aktionsplan der Bundesregierung in Arbeit.
Zur Umsetzung der Aktionspläne werden von der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen Umsetzungsberichte vorgelegt. Beispielhaft findet ihr hier den Umsetzungsbericht zum zweiten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung für den Zeitraum von 2017 bis 2020.
Um das Thema der Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit zu vertiefen empfehlen wir Ihnen sich im Netz die Ausstellung Ohne Frauen keinen Frieden anzuschauen und ggf. öffentlich zu zeigen! Sie wurde von der Organisation "1000 Peace Women across the Globe - 1000 Friedensfrauen Weltweit" zum 10-Jährigen Jubiläum der Resolution erstellt und greift vielfältige Aspekte auf, aus denen klar hervorgeht: Ohne Frauen gibt es keinen Frieden!