Petition: Nur JA heißt JA – Sexualstrafrecht an internationale Menschenrechtsstandards anpassen

Nur Ja heißt JaDie Petition „Nur JA heißt JA – Sexualstrafrecht an internationale Menschenrechtsstandards anpassen“ wurde bundesweit zum 2. März 2026 als interdisziplinäre Initiative der Feminist Law Clinic gestartet und bereits von 98.430 Menschen unterzeichnet. (Stand: 22.03.2026)

Das FNF unterstützt die Petition als eine der Erstunterzeichner*innen und steht hinter den Forderungen von Lilith Rein & Alina Kuhl an Dr. Stefanie Hubig, die Bundesministerin der Justiz.

Gefordert wird die Einführung eines konsensbasierten „Nur Ja heißt Ja“- Standards durch Reform des § 177 Abs. 1 StGB und die vollständige Umsetzung von Artikel 36 der Istanbul-Konvention.

Diese Änderungen sind erforderlich, da die aktuelle Gesetzesregelung eine Vergewaltigung nur dann unter Strafe stellt, wenn die betroffene Person einen entgegenstehenden Willen erkennbar geäußert hat („Nein heißt Nein“). Dies verhindert einen wirksamen Schutz jedoch, da die betroffene Person oftmals nicht in der Lage ist, Widerstand zu leisten. Gründe dafür sind beispielsweise sedierende Substanzen (K.O.-Tropfen) oder die sogenannte tonische Immobilität, welche die betroffene Person als Traumareaktion des Körpers auf extreme Bedrohung erstarren lässt. Dieser fehlende Widerstand ist kein Einverständnis!

Das Problem des aktuellen Tatbestandes des § 177 Abs.1 StGB ist also, dass er ein Handeln des Täters „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“ verlangt und der betroffenen Person ein klar erkennbares „Nein“, eine körperliche Abwehr gegen die sexuelle Handlung oder einen anderen Ausdruck des Ablehnens abverlangt. Damit liegt die Verantwortung, ihren entgegenstehenden Willen darzulegen und zu beweisen, faktisch bei der betroffenen Person.

Diese Konstruktion erschein aber verkehrt herum: Vielmehr sollte der Täter sich aktiv vergewissern, dass ein eindeutiges Einverständnis vorliegt. Ist dies nicht der Fall sollte er strafbar sein. Das Konzept der Einwilligung wird bereits bei ärztlichen Heileingriffen angewandt. Dass ausgerechnet bei sexuellen Handlungen der Nachweis von Widerwille eine so zentrale Rolle spielt, stellt eine Schutzlücke der sexuellen Selbstbestimmung dar.

Auch nach Artikel 36 der Istanbul- Konvention ist das Einverständnis zum zentralen Maßstab bei der Bewertung sexueller Gewalt zu machen. Andere europäische Länder, darunter Schweden, Spanien, Dänemark und Frankreich (in Frankreich wurde die Debatte um die Gesetzesänderung stark geprägt durch den Missbrauchsfall Gisèle Pelicot), haben diesen Ansatz bereits übernommen und ein konsensbasiertes „Nur JA heißt JA“-Modell eingeführt. Deutschland steht jetzt in der Verantwortung, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu stärken.

Wir danken den Initiator*innen für die wichtige Initiative und rufen alle Mitglieder und Freund*innen des FNF zur Unterzeichnung auf!  Hier geht's zur Petition „Nur JA heißt JA – Sexualstrafrecht an internationale Menschenrechtsstandards anpassen“ .

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