UN-Resolutionen 1888 & 1889

Resolution 1888 und Resolution 1889 (2009) verschärfen die Instrumente der Resolutionen 1325 und 1820 und stärken damit den Schutz von Frauen und Kindern während und nach Konflikten. So wird abermals die Dringlichkeit der Beendung sexueller Gewalt in Konflikten betont und ihre strafrechtliche Verfolgung gefordert. Zudem wird etwa in Resolution 1888 Besorgnis darüber geäußert, dass

Frauen in formalen Friedensprozessen unterrepräsentiert sind, dass es an Vermittlern und Waffenstillstandsbeobachtern mit einer angemessenen Schulung im Umgang mit sexueller Gewalt fehlt und dass bei unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindenden Friedensgesprächen keine Frauen als Haupt- oder Chefvermittler tätig sind [...].

Daher unterstreichen die beiden Resolutionen die Wichtigkeit einer stärkeren Einbindung von Frauen sowie lokaler Frauenorganisationen und -netzwerke in Friedensverhandlungen, Friedensmissionen und andere Prozesse der Konfliktlösung.

 

Hier können Sie UN-Resolution 1888 und UN-Resolution 1889 downloaden.

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